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Report Payment-Kongress Frankfurt/Main 2011

Digitales Bargeld? Fehlanzeige!

Ein Blick auf die Gesetzgebung

kurz: BaFin)Vortrag "http://www.payment-kongress.de/kongress.html" "Richtlinie2001/24/EG des Rates, kurz die ZV-Richtlinie Zahlungsdienste

weite E-Geld-RichtlinieBVZI) bis zum 30.04.2011hier in deutscher Sprache).

Antrieb hierzu ist unter anderem die Vollharmonisierung des Zahlungsverkehrs nach dem Motto: Kaupthing-Bank "http://www.bundesbank.de/download/bankenaufsicht/pdf/kwg.pdf" (KWG) und seine Integration in das auf Zahlungs- und E-Geld-Institute zugeschnittene Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ? ZAG) vollzogen.

E-Geld bildet Forderungen ab", dozierte Greve, und lieferte die passende Definition, was unter E-Geld zu verstehen sei, gleich mit: ""g657fAbsatz3Satz11aAbs.3ZAG)."

In seinem Vortrag stellte Volker Greve kurz die juristisch gefassten Definitionen von "Zahlungsdienstleister", "E-Geld-Emittenten", "E-Geld", "Zahlungsdiensten und Finanz-Dienstleistungen", "Zahlungs-Authentifizierungs-G" und "dAusnahmeregelungen, die der Gesetzgeber explizit genannt hat. Die vorherige Einholung einer eigenen Banklizenz erfordern explizit

  • weder die Ausgabe und der Besitz von Prepaid Mobilfunkkarten ()
  • 1Abs.10Nr.1ZAG), s
  • Die die Geldausgabe an Automaten gegen Belastung eines Giro-Kontos ist laut Greve ebenfalls erlaubnisfrei,
  • selbst dann, wenn der "Geldautomat" eine Registrierkasse ist ? Hauptsache, es kommt wenigstens zu einem minimalen Warenumsatz. "Wollen Sie noch etwas Bargeld mitnehmen?", seine EC-Karte mit 200? belasten und ihm 199,99ct kaufe. Denn "", so Greve.
  • die die Zahlung zwischen Zahler und 1Abs.10Nr.1".

    zugkein Zahlungsvorgang. Vielmehr handele es sich dabei um einen so genannten Overlay-Service.

    5keine

    -Akeine Banklizenz!EC-C

    Dann sprach Volker Greve Fallbeispiele zu Bezahlsystemen an, darunter die Gestaltung eines Forderungsmanagements in den beiden Varianten Prepaid sowie Postpaid/Rechnungsstellung, zu denen das Forderungs-Management mittels Factoringvor, etwa bei der Akzeptanz von Store-Karten zwischen unterschiedlichen Ladenketten.

    n direkt an den Referenten. Hervorzuheben ist die Frage, in wie weit denn diese von Herrn Greve genannten BaFin-Spielregeln als rechtsverbindlich

    Leserkommentar

    Neo , Tue, 28. Feb. 2012 - 12:40:
    Ich fand den Artikel trotzdem lesenswert und die Informationen bez. Geld und Kredit brauchbar.

    fortuna-finanz.de

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