Kommentar Online-Durchsuchung & Co.
Kommentar Online-Durchsuchung & Co.
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Gutes Personal ist heute kaum mehr zu finden ...
Na gut, das Argument mit der Verfassung war wohl ein Schuss in den Ofen. Bleibt das leidige Personalproblem. Auf den "Lauschangriff",rickelnd, wie man nach dem Genuss, und wurde gerichtlich http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/45223. Trotzdem wurden im Jahr 2004 bereits https://berlin.ccc.de/wiki/Telekommunikations%C3%BCberwachung.
und Offline-Durchsuchung made in GDR (Stasimuseum Berlin, Bild:W.D.Roth)
Wer keine Armee von Stasibeamten hat, muss rationalisieren, sich an Computer heranmachen. Die verarbeiten alles schon digital, das kann prima gespeichert werden. Dann muss man nur noch "anzapfen".
bekommt man zwar bei einem Richter deutlich leichter genehmigt als einen Lauscheinsatz, aber sie ist .
Heimliche Hausdurchsuchungen sind nicht erlaubt
In Abwesenheit der Bewohner eine Wohnung zu durchsuchen, ist zumindest der normalen Polizei in Deutschland bislang nicht gestattet und der Geheimdienst, der so etwas kann, darf in Deutschland normalerweise .
Stasi-Fahneneid, Bild:W.D.Roth)
Das klappte beim ollen Erich (Honecker und vor allem Mielke) noch besser, wo die Stasi selbst gegen die eigene
Die Stasi konnte in der Wohnung "auf Arbeit" war, solange dort kein Hund protestierte und die Nachbarn aufmerksam machte. Wenn dabei mal eine Blumenvase zu Bruch ging oder der Bespitzelte an kleinen Dingen merkte, dass in seiner Abwesenheit jemand in der Wohnung gewesen war: Umso besser! Gezielt Paranoia erzeugen (genannt "zersetzen")