Kommentar Online-Durchsuchung & Co.
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Erhaltene Briefe unterliegen nicht dem Briefgeheimnis
die Beamten nachtschlafender Zeit oder : Ist das Zielobjekt erst mal in der Arbeit, ist es
"liebte", was ihn nach dem Mauerfall erstaunlicherweise erstaunte: Stasi-Chef Erich Mielke (Stasimuseum Berlin, Bild:W.D.Roth)
Der Vorteil der Hausdurchsuchung , dass die so erbeuteten Daten sind ? es gilt hier kein Brief- oder Fernmeldegeheimnis. Das betrifft nur Briefe und E-Mails, die noch unterwegs sind.
bereits ? ob nun mit subversivem, erotischem oder banalen Inhalt ?hkeitsrecht und kein Briefgeheimnis!
Eunterliegen sie nicht mehr dem Brief- oder Fernmeldegeheimnis"live"technisch nicht realisierbardachte offensichtlich genauso.
Da landeten all die verbotenerweise in den Osten geschickten Udo-Lindenberg- und Volksmusik-Kassetten: Mit spielt im Stasi-Archiv (Bild:W.D.Roth)
Die erbeutete Hardware erst nach Jahren
Eine andere wirksame Methode istden Datenverkehr der Zielperson anzueignen, sprich: alle eingehenden Mails an sich umzuleiten. Das geht beispielsweise,So arbeiten Phisher und http://www.dl2mcd.de/abzockbuch.html und die http://www.heise.de/newsticker/meldung/28272 ebenso. Auselbst normale Unternehmen fremde Daten beschaffen, nicht nur die Polizei und Staatsanwaltschaft.