Kommentar Online-Durchsuchung & Co.
Kommentar Online-Durchsuchung & Co.
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Der digitale Blick unter die Bettdecke
Das "digitale Schlafzimmer"in ein Directory namens Schlafzimmer ? Polizei darf hier nicht hinein klicken! gespeichert werden?
Dieses Schild an den Computer zu kleben, wird leider wenig helfen ... (Bild: www.vorratsdatenspeicherung.de)
"digitale Schlafzimmer"bereits gelesen, bevor entschieden wird, dass er nicht verwertet werden darf. Die Verletzung der Int.
Zudem ist unklar, wer eine derartige Online-Durchsuchung genehmigen darf und wer nach Vorstellung des Bundeskriminalamtsschon ein Kriminalbeamter ausreichen, der mal Jura studiert hat, womit sich das BKA dann selbst kontrolliert. Ade Gewaltenteilung!
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Mancher mag hier nun sagen "Mir doch egal, ich habe nichts zu verbergen!". Doch wer schon einmal aufgrund von Schlampigkeiten von Polizei oder Staatsanwaltschaft Ziel einer Fahndung wurde, weil zum Beispiel und die Beamten sich den Abruf der Daten des Einwohnermeldeamtes sparen wollten, der sieht das anders.
... (Stasimuseum Berlin, Bild:W.D.Roth)
Die Polizei hat keine HemmungenUnbeteiligter aufzutauchen und so deren berufliche Laufbahn zu ruinieren. Sie wird ebensowenig Hemmungen haben, Ihre netten Kollegin aus dem 3.Stock "ermittlungstechnisch zu verfolgen" und diese zur Vernehmung zu besuchen ? deren Mann wird begeistert sein ...
Die Online-Durchsuchung ? als Teil des sogenannten "BKA-Gesetzes" ? soll der Polizei nun von der Politik genehmigt werden. Es sollen "" ? so wie bei dem "analogen""BKA-Gesetz" jedoch die weitergehende Erlaubnis zum "" mit "Wanzen" und Videokameras "Sicherheitshalber" soll es allerdings ""