Digitales Rechte-Management im Wohnzimmer
Rechte-Management contra Usability
Was darf der Fernsehzuschauer zukünftig noch?
fentlich-Rechtliches Fernsehen: Stets "Free to air"
Free-TV, so Sedlmeyerebenso auf die einmal erhaltenen Inhalte zuzugreifen. (Anm. d. Red.)
Selbst wenn in Folge von erfolgreichem "Hacken" eines DRM-Systems dessen Zulassung und dank "Revocation" nur noch Schwarzbild zu sehen ist, soll avon unbehelligt bleiben. ffentlich-rechtliche Sendungen auf den Schnittstgegebenenfalls unterbunden werden.
Ebenso sei es nicht akzeptabel, wenn DRM-Systeme an bestimmte Hardware oder einen Online-Server gebunden sind, da beim Konkurs des Anbieters oder der Anschaffung eines neuen Rechners die bereits bezahlten Musik- oder Filmnutzung verloren gehen oder sich gar eingeflegtes Archiv . Gleiches gelte, wenn ein System nicht mehr funktioniert, ohne dass dem Benutzer klar ist, wieso.
Kriminelle umgehen die DRM-Systeme"Raubkopierer sind Verbrecher" Kopien werden